Solange Ihre neu gekaufte Wertkarten SIM-Karte nicht registriert ist, stehen Ihnen keine Mobilfunkservices zur Verfügung (ausgenommen Notrufe).
Nutzen Sie bereits eine Wertkarten SIM-Karte, stehen Ihnen alle Mobilfunkservices weiterhin zur Verfügung. Ab dem 01.09.2019 können Sie aber kein Guthaben mehr aufladen und somit auch die Gültigkeit Ihrer Wertkarten SIM-Karte nicht verlängern, wenn Sie noch nicht registriert sind.
Ja, Notrufe sind auch von einer nicht registrierten Wertkarten SIM-Karte möglich.
Ja, ein vorhandenes Startguthaben steht erst durch die Aktivierung Ihrer Wertkarten SIM-Karte zur Verfügung. Um die SIM-Karte aktivieren zu können, müssen Sie die Wertkarten SIM-Karte vorab registrieren.
Den für Sie jeweils gültigen Ablauf finden Sie unter folgenden Links.
Wertkarten SIM-Karten können ausschließlich auf natürliche Personen registriert werden.
Bitte informieren Sie sich hierfür auf der jeweiligen Webseite oder Serviceline Ihres Anbieters.
Solange Ihre neu gekaufte Wertkarten SIM-Karte noch nicht registriert ist, stehen Ihnen keine Mobilfunkservices (ausgenommen Notrufe) zur Verfügung - das betrifft auch Roaming im Ausland.
Nutzen Sie bereits eine Wertkarten SIM-Karte, können Sie diese weiterhin im Ausland verwenden, wenn das Ihr Tarif vorsieht und ausreichend Guthaben verfügbar ist.
Ab dem 01.09.2019 können Sie aber kein Guthaben mehr aufladen, wenn Ihre Wertkarten SIM-Karte noch nicht registriert ist.
Verfügen Sie über eine Internetverbindung (z. B. WLAN), können Sie die Online-Registrierung auch im Ausland nutzen.