Der Grund ist eine Gesetzesänderung im österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003).
Seit 01.01.2019 müssen Sie Wertkarten SIM-Karten vor der Aktivierung verpflichtend registrieren.
Sie haben bereits eine aktive Wertkarten SIM-Karte? Dann müssen Sie sich spätestens ab 01.09.2019 gesetzlich registrieren, da wir sonst keine weitere Aufladung mehr durchführen dürfen.
Sie können sich ganz einfach
Ja, Sie müssen auch Ihre bestehenden aktiven Wertkarten SIM-Karten spätestens ab dem 01.09.2019 registrieren, da ansonsten keine weitere Aufladung mehr möglich ist.
Die SIM-Karte muss nicht beim Kauf registriert werden. Die Registrierung kann unabhängig vom Kauf durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Aktivierung der SIM-Karte. Ist die SIM-Karte nicht aktiviert, können keine Mobilfunkservices genutzt werden.
Da wir Sie nicht persönlich kennenlernen, gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Wir sind verpflichtet, Ihre Identität vor der Online-Registrierung festzustellen.
Grundsätzlich erfolgt die Freischaltung nach der Online-Registrierung umgehend.