Seit 01.01.2019 sind alle Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Wertkarten-Kunden zu identifizieren. Aus diesem Grund müssen alle Wertkarten seit diesem Zeitpunkt vor Aktivierung registriert werden.
Bitte beachten Sie:
Ohne Registrierung können Wertkarten ab dem 01.09.2019 nicht mehr aufgeladen werden. Das betrifft z. B. auch in Alarmanlagen verbaute SIM-Karten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Online-Registrierung Ihrer Wertkarten-Marke. Einen Überblick über die wichtigsten Infos finden Sie auch in unseren häufigen Fragen.
Der Grund ist eine Gesetzesänderung im österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003).
Seit 01.01.2019 müssen Sie Wertkarten SIM-Karten vor der Aktivierung verpflichtend registrieren.
Sie haben bereits eine aktive Wertkarten SIM-Karte? Dann müssen Sie sich spätestens ab 01.09.2019 gesetzlich registrieren, da wir sonst keine weitere Aufladung mehr durchführen dürfen.
Sie können sich ganz einfach
Ja, Sie müssen auch Ihre bestehenden aktiven Wertkarten SIM-Karten spätestens ab dem 01.09.2019 registrieren, da ansonsten keine weitere Aufladung mehr möglich ist.
Sie benötigen dafür einen amtlich gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).